Pressemitteilungen | 27.01.2021

Begründung trägt Entscheidung nicht

Mehr als fünf Wochen nachdem man dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) der Hessing Stiftung eine neue Ermächtigung für den Weiterbetrieb verweigert hat, kam jetzt die Begründung des Zulassungsausschusses. Eine Begründung, die nach Meinung der Stiftung, die Entscheidung keinesfalls rechtfertigt: „Von der Entscheidung sind wir enttäuscht, von der Begründung noch viel mehr. So etwas hätten wir nicht für möglich gehalten“

Nach Ansicht der Stiftung wird in der Begründung gar nicht auf die Kernleistungen eines SPZ eingegangen. Zudem habe sich der Zulassungsausschuss von sachfremden Erwägungen leiten lassen. So werde angeführt, dass die Anbindung an eine große Kinder- und Jugendklinik mit ein Hauptgrund für die Vergabe einer Ermächtigung sei. Dies sei bei dem Josefinum gegeben, bei der Hessing Stiftung nicht.

„Angesichts der Tatsache, dass ein Drittel der bundesweit rund 150 Sozialpädiatrischen Zentren nicht an eine Kinderklinik angegliedert ist, kann dies ja wohl kein Grund sein. In den vergangenen Jahren hat dieser Aspekt nie eine Rolle gespielt und alle Betroffenen haben uns tadellose Arbeit bescheinigt, jetzt soll dieses bisher unbekannte Kriterium mit ausschlaggebend für die Verweigerung der Ermächtigung sein“, so Hessing Direktor Roland Kottke. Zudem sage die Einbeziehung eines SPZ in eine Kinderklinik nichts über die apparative und personelle Ausstattung in einem Sozialpädiatrischem Zentrum aus.
Mit Erstaunen zur Kenntnis genommen habe man zudem, so Kottke, dass eine offizielle Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Hessing Stiftung die Ermächtigung zu verlängern, offenbar völlig unter den Tisch gefallen sei.

Stattdessen stelle sich der Zulassungsausschuss gegen seine eigene Vereinigung und beziehe sich bei der Begründung auf eine angeblich offizielle Stellungnahme des Landesverbandes Bayern des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V., indem fast 1700 Kinder- und Jugendärzte organisiert sind. Tatsächlich handele es sich jedoch um eine Empfehlung von acht (!) einzelnen Kinder- und Jugendärzten und keineswegs um eine offizielle Stellungnahme des Berufsverbandes. Kottke: „Beim Lesen der Begründung bekommt man den Eindruck, dass nicht abgewogen und entschieden wurde, sondern dass man umgekehrt vielmehr versucht, eine längst gefallene Entscheidung jetzt mühsam zu begründen.

Unsere Hoffnung ist, dass der Berufungsausschuss die Entscheidung sorgfältig prüft und dann eine Entscheidung trifft, die für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Wenn die Fakten ernsthaft geprüft werden, wenn gewissenhaft abgewogen wird, und wir dann nicht zum Zug kommen, werden wir ein fairer Verlierer sein“. Von einem solchen nachvollziehbaren Verfahren sei man aber noch weit entfernt.

– Ende –


Über das Hessing Förderzentrum für Kinder und Jugendliche

Egal ob Säugling, Vorschulkind oder Teenager – das Hessing Förderzentrum ist seit über 50 Jahren Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche jeden Alters sowie deren Eltern. Entwicklungsauffälligkeiten, chronische Krankheiten und Behinderungen werden in der Interdisziplinären Frühförderstelle diagnostiziert und therapiert. 

Zum Förderzentrum gehören außerdem zwei Kinderhäuser in denen der Inklusionsgedanke tagtäglich gelebt wird. Für Kinder mit und ohne speziellen Förderbedarf und deren Eltern ist es normal gemeinsam Verschiedenheit zu erfahren und wechselseitig voneinander zu lernen. 

Jährlich vertrauen mehr als 2.000 Kinder und Jugendliche sowie deren Familien auf das Können und die Expertise des Hessing Förderzentrums für Kinder und Jugendliche.

Trägerin des Förderzentrums ist die traditionsreiche Hessing Stiftung, zu der mehrere Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft und anderer Branchen mit dem Schwerpunkt im Großraum Augsburg gehören. Seit über 150 Jahren steht sie für eine exzellente Betreuung in den Bereichen Orthopädie, Rehabilitation, Kinder- und Jugendlichen-Betreuung sowie der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik.

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